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Baron von Renteln

~ Das Trojanische Pferd Teil 1, Seit Jahren in der Eidgenössischen Schweiz zwangsmäßig amtlich durch Vormundschaftsbehörde Rheinfelden, Markus Geiter angeordnete gesundheitsgefährdende Pflege mit Verweigerung medizinischer Hilfeleistung mit Aufenthalt im Pflegeheim Gesundheitszentrum Fricktal, verantwortlichVerwaltungsrat und Rotary-Mitglied im Rotary-Club 26991 Distrikt 1980 RC Laufenburg-Fricktal Kurt Jakober, CEO und Rotary-Mitglied im Rotary-Club 26991 Distrikt 1980 Anneliese Seiler, Vize CEO und Roatry-Mitglied im Rotary Club 26991 Distrikt 1980 Katharina Hirt, med. prakt. Hagen Scheerle Verweigerung medizinischer Hilfeleistung mit schwere Körperverletzung zur Folge, Dr. Lienhard Maeck widersprückliches Ärztliches Gutachten ohne Diagnose, Dr. Markus Klemm falsches Ärztliches Gutachten, Amtsvormundschaft Rheinfelden vertreten durch Amtsvormund Markus Geiter wissentliche Falschaussage vor Gericht, Gerichtspräsident Lüdi Urteil ohne Verteidigung und Urteil ohne Würdigung freier Beweisführung

Baron von Renteln

Monatsarchiv: August 2014

2014.08.28 Kommentar: Baron von Renteln zur FAZ.NET – Frankfurter Allgemeine mit dem Titel Wladimir Putin und der Kreml haben eine besondere Kunst darin entwickelt, die Worthülsen des Westens mit neuem Inhalt zu füllen. Dabei kommt der größte Unsinn heraus, den man sich vorstellen kann.

31 Sonntag Aug 2014

Posted by baronvonrenteln in Krieg und Frieden, Medizin, Neugestaltung der Ökonomie, Neuzeichnung der Militär- Geoplitik?, Sicherheitskonferenz München, Uncategorized, Verweigerung medizinischer Hilfeleistung

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2 + 4 Abkommen Besetzung bis 2099, Bundesanwalt Michael, Bundespräsident Gauck, ein Gesetz von Kanzler Hitler wieder zu diesem Zweck eingeführt wurde "medizinisch-psychiatrische Zwangsbehandlung, Europarat Straßburg Konvention von Helsinki 1972 EMRK, FAZ.NET, Finnland PISA Bildung kein Platz für Korruption, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankreich, Heil? Präsident Ukraine, jedoch auch an der Brandstiftung an dem Mord der Kinder auf dem Maiden ebenso verantwortlich ist wie Frau Bundeskanzlerin Merkel, Kanzler Vertrag mit den USA, Konvention von Helsinki 1972, Krigesverhindrung = Umtausch der Leitwährungen von USD und GBP Federal Reserve Bank, mehr als 750 unterdrückte und unterschlagene Beweise für Prof. Hohl, Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat erlaubt gemäß den Satzungen?, Poroschenko Armee ohne Futter in den Krieg, Poroschenko ein Fall für den Internationalen Gerichtshof in den Haag?, Präsident Charles de Gaulles, Präsident Vladimir Putin, Rede Proschenko in Brüssel Heil der EU, Richtigstellung, Schweizerische Folterpflege, Territoralrecht, US-Dollar = dem Wert vom Altpapier, US-Dollar Garantieaufhebung 1971, VölkerRecht

FAZ.NET – Frankfurter Allgemeine
Öffentlich geteilt – 17:02

Wladimir Putin und der Kreml haben eine besondere Kunst darin entwickelt, die Worthülsen des Westens mit neuem Inhalt zu füllen. Dabei kommt der größte Unsinn heraus, den man sich vorstellen kann.
Kommentar: Baron von Renteln

Wer ist der Lizenzgeber Ihrer Medien-Lizenz?
Diese Streitereien sind ausgelöst infolge Liquiditätsmangel im heute wertlosen US-Dollar. Sämtliche Garantien wurden 1971 durch Präsident Nixon für nichtig erklärt. Französischer Präsident General de Gaulles wünschte die von USA gegebene Garantie zu Einlösung. Nixon sagte puste Kuchen der Garantie des Gold Standards heben wir mit unmittelbarer Wirkung auf. Dies galt nicht für Frankreich, sondern gleich für den Rest der Welt.

So kam die Scheinwährung „Petro-Dollar“ mit den selben gedruckten Scheinen ins Spiel, wobei die Rohstoffländer großzügigst mit Zahlungen eines ohne jegliche Garantie inhaltslosen US-Dollar gefüttert wurde und wird.
Die kommende Situation des US-Dollars ist vor einem Zusammenbruch der Währung Rohstoffgebiete, Schürf- und Förderrechte, Technologiefirmen usw. einzukaufen. Den Schwarzen Peter erhalten die Zahlungsemnpfänger mit einer wertlosen Währung. Die Geschichte wiederholt sich aus der Geschichte. Den Indianern wurde das wertlose Gold in Glasperlen umgetauscht und gleichzeitig im selben Atemzug ihr Land genommen.
Für Europa ist es wichtig aus dem Anglo-Sächsischem Finanzsystem dringendst auszusteigen und das Zahlungsmittel US-Dollar ausschließlich in EUR zu akzeptieren.

Desweiteren folgt ein heutiger Kommentar zum EU-Abgeordneten Schulz Interview der Herrn Putin als Verbrecher bezeichnete.

Dieses interessante Video habe ich auf YouTube gefunden:

Ist das Vokabular eine verbrecherische Selbstbefriedigung der Schizophrenie?

Welche niedrigste Stufe ist erforderlich sein Maul für die Deutsche Demokratie zu öffnen? Ist das die „Hohe Schule der Sozialpornographie“?

Ist es bekannt das Deutschland nach der Administrativen Zusammenlegung (kosmetische Wiedervereinigung) per Geheimvertrag bis 2099 unter dem Kriegszustand sich befindet, das Röckchen nicht zu weit heben darf den Geruch von sprachlicher Brandstiftung keinen Raum geben darf?

Ist es bekannt das eingegangene Versprechen wesentliche Bestandteile eines entstandenen Vertrages auch wegen dem Missbrauch der erlangten Freizügigkeit wieder aus Interessensgründen für Nichtig erklärt werden können? Herr Bundeskanzler a. D. Helmut Schmidt hat sicherlich eine interessante Antwort hierzu?
Ist es bekannt das bei unverschämten Verallgemeinerungen in der Sprache der Fall von oben in den Abgrund viel härter ist als der Fall im Abgrund?
Ist es bekannt das dumme populistische Manipulationen ohne Grund von Erklärungen Deutschland wieder in die alten Schranken verwiesen kann?

Ist es bekannt das die Deutsche Diplomatie, weltweit einen sehr guten Ruf geniesst? Soll dies tatsächlich über Nacht über Bord geworfen werden?

Welchen Bildungsgrad muss ein gewählter Angestellter mit Immunität ausgestattet, im Gepäck haben qualifiziert zu sein? Sämtliche Berufe mit abgeschlossener sehr guter Ausbildung praktisch wie akademisch sind von größter Wichtigkeit! Warum sehr gut? Da ausschließlich das Beste ein Land mit gesundem Menschenverstand ausgestattet Erfolg hat. Das beste Beispiel ist das Deutsche System in Verfeinerung das Resultat des PISA-Landes Suomi Finnland.

Mit guter Bildung ist automatisch eine Transparenz sichtbar, die Befangenheit im Amt , die damit verbundene Korruption und Verrat am Arbeitgeber, dem Steuerzahler und Wähler, keine Verankerung in der Bevölkerung findet.

Ist es bekannt, das der Beschäftigung der „demokratisch gewählten Bundeskamzlerin“ ein Anstellungsvertrag der Gehorsamkeit und dazugehöriger 100%-tiger Loyalität mit den USA unterzeichnet werden muss(?), bevor überhaupt ein Kanzler vereidigt werden darf?

Bundeskanzler i.M. verweigerte zunächst seine Unterschrift unter diesen Ansstellungsvertrag der Gehörigkeit. Nach Belehrung der Konsequenzen die einer Unterschriftsverweigerung folgten, besann sich Willy Brandt eines Besseren, unterschrieb das Dokument und wurde sodann feierlichst vereidigt zum Bundeskanzler.

Ist es bekannt das nach dem 2. Weltkrieg die Verliererländer Deutschland und Japan ihre vollständige Souveränität verloren haben?

Ist es bekannt dass Deutschland seine Identität der Aufrichtigkeit und Kultur beraubt wird?

Ist es bekannt das Japan sprachenbedingt seine Kultur und Identität behalten konnte, aber gemäß US-Gesetz sich militärisch unter dem Dach der Verwaltung in Washington befindet?

Sind die Vereinten Nationen ein Club des zu verteidigen Völkerrechtes und der unterfütterten Konvention von Helsinki 1972, den ratifizierten Europäischen Menschenrechte, eine Voraussetzung zur Mitgliedschaft im Europarat, oder stellen die Vereinten Nationen die Pflege eines Trojanischen Pferdes unter Missachtung der Völkerrechte und Menschenrechte zur mehr als 50-jährigen Konfliktpflege im Kongo, im Nahen Osten und heute in der Ukraine, dar?

Ist es bekannt das vor den Schüssen von Dallas 1963, Präsident Kennedy einen Gesetzesvorlage zur Schließung der Privatbank Federal Reserve hatte?
Ist es bekannt, dass sein Nachfolger Lyndon B. Johnson nach der Vereidigung zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika seine erste und wichtigste Aufgabe die Gesetzesvorlage zur Schließung der Privatbank Federal Reserve, zurückzog.

Ist das ein Resultat von Demokratie? Hat diese Konsequenz auf Bundeskanzler i. M. Willy Brandt eingewirkt?

Ist es bekannt das der US-Dollar ein Volumen von 40 Mal der gesamten Weltproduktion umfasst,
dies ohne jegliche Garantie, bereits aufgehoben von Präsident Nixon der 1971 nicht ausschließlich den Goldstandart aufhob sondern ursächlich die vom Französischen Präsidenten General de Gaulles geförderte Einlösung der amerikanischen Garantie des Goldstandards verweigerte und dies nicht ausschließlich für Frankreich sondern für den Rest der Welt mit drastischen Abwertungen einer Reihe von Währungen zur Folge?

So wurde die Garantie des „Gold-US-Dollars“ zur Erhaltung des US-Dollars über Nacht umbenannt in „Petro-Dollar“ einer Währung ohne inhaltliche Substanz machte sich weltweit in parasitischer Form breit als wertlose US-Dollar-Kolonialwährung, im identischen Verfahren mit Indianern Glasperlen für ihr wertloses Gold zu tauschen, den Anschein gebend Sie zu bereichern, stattdessen auch gleichzeitig ihres Landes beraubten, ist das Resultat einer brillanten Unkenntnis in den Brix-Ländern zur Wertigkeit des eigenen Vermögens, den befindlichen Naturvorkommen.

In der heutigen Situation ist es weise sich vom inhaltslosen US-Dollar über Nacht zu verabschieden! Dies zur Verhinderung des Einkaufs von Unternehmen und Technologien weltweit, anschließend ihre eigene Währung unschuldig in Luft aufgehen zu lassen?

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2014-08-22 Kommentar Baron von Renteln: Konvention von Helsinki 1972, Ratifizierung und Anwendung der EMRK oder stattdessen Pflege des Missbrauchs der Artikel 3, 6, 8, und 10 EMRK in der BRD, Ukraine, Eidgenössischen Schweiz, mit Verweigerung medizinischer Hilfeleistung durch praktischen Arzt Haagen Scheerle im Gesundheitszentrum Fricktal, Rheinfelden, Eidgenössische Schweiz, mit aktiven gesetzlichen Vertreter und Auftraggeber Amtsvormund Markus Geiter? Unterliegen Straftaten der Freiheitsberaubung, falsche Ärztliche Atteste, Anstiftung zur langsamen Tötung, mit ausländischem Auftrageber, einer bei Kenntnisnahme eine Anzeigepflicht, oder gar eine Staatsanwaltliche Anklagepflicht? Existiert in diesen Fällen eine Verjährungsfrist? Ist ein minutiös geplanter Auftragsmord mit Hilfe Illegal legalisierten mit Urteilen ohne Verteidigung und freier Beweisführung ein Richtungsweiser aus der „Neutralen“ Schweiz in der Handhabung der EMRK Konvention von Helsinki 1972 für die westlichen Mitglieder des Europarates? Sehr geehrter Herr Dr. Hediger, Betr. Gesch-Nr. 5A_841/2012 nicht exekutiertes bzw. nicht korrekt abgeschlossenens Verfahren. Gesch-Nr. 5A_967/2013 vielen Dank für die fristgerechte Eingabe, die wie ich verstanden habe, erst mit Verlängerung von Ihnen, sowie heute Ihr Büro verlassen sollte. Zur Komplettierung der Eingabe finden Sie meine folgenden e-Mails ohne dem das Bundesgericht nicht urteilen kann. E ist nicht im Sinne Ihrer Gesetzgebung eine Folterkammer gemäß § 3 EMRK weiterzuführen. In meiner e-Mail vom 6. Dezember 2013 und unserem Telefonat am 7. Dezember 2013 sowie e-Mail vom 12. Dezember 2013 mit einer Reihe von Rechtsbegehren die im vorliegenden Fall von äußerster Bedeutung sind, Ihnen offenbar entgangen sein mussten, finden Sie dies im nachfolgenden im Text der ordnungshalber noch einmal zur Vervollständigung der Eingabe an das Bundesgericht hierüber in Kenntnis setzen müssen, mit dem Ziel einer neutralen Beurteilung der Bundesgesetzgebung und Verletzung der, auch von der Eidgenössischen Schweiz ratifizierten Konvention von Helsinki 1972, die eine Voraussetzung ist zur Mitgliedschaft im Europarat ist, die Folterkammer im Bundesland / Kanton Aargau, unter Missbrauch der Artikel 3, 6, 8 und 10 der EMRK, veranlassen zu schließen. Aus dem Verlauf der Dinge lässt sich offensichtlich eine Befangenheit im Amt, mit einer offensichtlichen Korruption erkennen, das zu klären obliegt nicht meiner Person sondern Ihren Bundesbehörden. Bestätige Ihnen, daß die Rechnung zur Verfügung 5A_967/2013 für Kostenvorschuss gemäß Art. 62 Bundesgerichtsgesetz (BGG) heute per Überweisung an Sie abgesandt wurden. 2013.12.06 Dr. Hediger – Bundesgericht Betreff: Herr Prof. Hohl Strafbefehl ST.2011.3490 vom 25.11.2013 Bundesgrichtsurteil vom 7. März 2013 Gesch.-Nr. 5A_841/2012 fehlender Teil der Eingabe zur Beschwerde an das Bundesgericht. Sehr geehrter Herr Dr. Hediger, anbei finden Sie einen Strafbefehl dessen Grundlage wir nicht erhalten haben, somit auch die Möglichkeit einer Anfechtung genommen war. Was machen die Fälle von Salome Hohl und Remigius Hohl vom letzten Jahr 2012 am Obergericht? Wie war der Ausgang im Einspruchsverfahren gegen Hagen Scheerle am Bundesgericht 2012? In diesen drei Fällen handelte es sich um den Einspruch gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft, die mich befreite von der Absicht wissentlich und absichtlich zu handeln im Fall die gesundheitlichen und ausschließlich die gesundheitlichen Fragen von Herrn Prof. Hohl zu vertreten, die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen zu müssen. Eventuelle Rechtsstreitigkeiten in Gesundheitsfragen sowie dessen Durchsetzung (Exekutierung) ist die Basis der erteilten Prozessvollmacht am 19. September 2011, von Herrn Prof. Hohl an Herrn Dr. Benno Studer, mit Substitut an Sie, wobei zu bemerken sei das die Gegenpartei bereits angemerkt hatte, dass eine substitutionelle Vollmacht nicht dieselbe Wirkung habe wie eine ohne Substitution, das die Inkompetenz eines Juristen darstelle, sowie die anschließend mir erteilte und unterzeichnete vollumfängliche Vollmacht ausschließlich in Gesundheitsfragen, nicht mehr und nicht weniger, von Herrn Prof. Hohl am 19. September 2011 ebenfalls im Beisein von Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Benno Studer, unterzeichnet von Herrn Prof. Hohl. Hierbei stellen sich automatisch folgende Fragen: 1. Haben anwaltliche und notariell Besiegelte Verträge in der Schweiz ihre Gültigkeit? 2. Haben diese Verträge nur Gültigkeit für alle Beteiligten mit Schweizer Nationalität? 3. Begeben wir uns nicht im Fall Prof. Hohl in eine justiziable Willkürakte der 1930 Jahre unter der Herrschaft von Adolf Hitler oder Josef Stalin? 4. Wünschen Sie selbst tatsächlich so behandelt zu werden wie Herr Prof. Hohl, von seinen Kindern und Herrn Amtsvormund Markus Geiter, behandelt wird? Die Falschaussagen von Herrn Markus Geiter sowie bestellte ärztliche Gutachten auf Grundlage der nur der Aktenlage und dementsprechender Vermutung zur Entmündigung von Herrn Prof. Hohl führte, identisches Verhalten wie im Fall Herrn Gustl Mollath in Deutschland? 5. Gehört es in der Schweiz zur Normalität eine Entmündigung auf Bestellung durchzuführen? Dokumentiert falsche Arzt-Atteste von Dr. med. Lienhard Maeck und Dr. med. Markus Klemm zwecks Entmündigung von Herrn Prof. Hohl. Anweisung von Herrn Prof. Hohl am Heiligen Abend 24.12.2011, Pflegeheim GZF Rheinfelden, Schweiz, 16 Tage nach dem mündlichen Beschluß und 12 Tage nach dem schriftlichen Beschluss der Gemeinde Magden Herrn Widmer, der von Herrn Dr. Urs Oswald fristgerecht angefochten, jedoch aber merkwürdigerweise abgelehnt wurde, siehe hierzu den folgenden Link Anweisung von Herrn Prof. Hohl am Heiligen Abend 24.12.2011, Pflegeheim GZF Rheinfelden, Schweiz http://www.youtube.com/watch?v=SQXwzHIexRU Evangelischer Pastor a. D., Vormund Markus Geiter, Vormundschaftsbehörde Rheinfelden, verweigert jegliche medizinische Hilfeleistung. Prozess ohne Verteidigung! Richterliches Urteil ohne Verteidigung und ohne „ Würdigung Freier Beweisführung“ in Rheinfelden, Schweiz, unter Leitung von Markus Geiter! Hat dies seine Gültigkeit in der neutralen Schweiz? Ist das eine normal funktionierende Gesetzgebung eines zivilisierten demokratischen Landes? Alles Vorgenannte gehört zum selben o.g. Fall des Bundesgerichts mit Gesch. 5A_841/2012 Hier wurde aus der Eidgenössischen Gesetzgebung ein Tante Emmaladen an separaten Fällen produziert, die unmissverständlich den Geruch einer Befangenheit mit sich tragen. Aktuell ist die Plege der Folter Artikel 3, 6, 8 und 10 EMRK des von der Schweiz Ratifizierten Abkommens von Helsinki 1972, eine Voraussetzung der Mitgliedschaft im Europarat diese aktuell neben dem Gesetzbuch der Eidgenössischen Schweiz seine Gültigkeit hat! Können Sie dies tatsächlich nicht erkennen und Ihren Kollegen darbringen? Diese Misshandlungen haben den Anstoß gegeben während der Internationalen Menschenrechtskonferenz, auf höchstem Niveau, in Ekaterinburg 21.-22. Oktober 2013, folgende Petition, auf Empfehlung einer Reihe Professoren des Internationalen Rechts, zu starten. Der Tagungsort war großzügigerweise im Parlamentsgebäude der Landesregierung Swerdlowsk Oblast im Ural, unter Leitung von Herrn Dr. Anton Burkov (1 Min 30 russisch, Rest deutsch). Herr Generalkonsul Andreas Klasen und Herr Außenminister a. D. Markus Meckel haben bemerkenswerte Reden gehalten dessen Inhalt in der Grundausbildung eines jeden Bürgers verankert sein sollte. http://www.youtube.com/watch?v=NcEs-_GphbQ Die Menschenrechtskonvention von Helsinki 1972, eine Festigung des Völkerrechtes, sollte ständiger Bestandteil in Erwägung eines richterlichen Urteils sein. Der bekannte Spruch „Recht haben und Recht bekommen“ bedeutet übersetzt ins praktische Deutsch = Befangenheit im Amt, Korruption und Verrat eines Politikers gegenüber seinem Arbeitgeber dem Volk und zugleich Wähler. Wie in der PISA Studie Finnland Platz Nr. 1 belegt, so krönt dieses junge demokratische Land die Schlusslichter in der Korruptionsstatistik. Das fundamentale Wahrheitsempfinden der Bevölkerung, bestehend das Richtige vom Falschen unterscheiden zu können, ist zur Sicherung der Demokratie mit einer starken Transparenz ausgestattet. Die Transparenz ist der Schlüssel zum Aufbau einer Demokratie. Ohne Transparenz keine Demokratie und ebenso keine Pressefreiheit. Der Weg einer Demokratie ist sehr steinig, Finnland hat seine Arbeit dahingegen bemerkenswerterweise mit Brillanz exekutiert. Hierbei sei bitte nicht zu vergessen, dass das ursprüngliche Schulsystem und Militärausbildung seinen Ursprung in Deutschland hat, dieses selbstständig verfeinert. Zur weiteren Stärkung der Demokratie hat Finnland ein beachtliches Werk im Wahlsystem geschaffen. Warum sollen wir nicht hellhörig sein und vernünftig voneinander und miteinander lernen und das erworbene Wissen teilen? Folgend ein Auszug aus der ratifizierten Menschenrechtskonvention, die Ihnen bereits bekannt ist. Artikel 3 EMRK: Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung Allgemeines: – fundamentale Konventionsgarantie – Artikel 3 EMRK stellt Unterlassungs- und Handlungspflichten auf – wichtig: absoluter Charakter Schutzbereich des Art. 3 EMRK: – Eröffnung des Schutzbereichs verlangt bestimmtes Mindestmass an Schwere – Bestimmung dieses Mindestmasses an Schwere ist relativ und abhängig von Einzelfallumständen Abgrenzung von Folter – unmenschlicher Strafe/Behandlung – erniedrigender Strafe/Behandlung – Abgrenzung ist graduell und fliessend Begriff der Folter: – EGMR stellte auf Definition des Artikel 1 Abs.1 der UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ab – EGMR verlangt 3 kumulative Voraussetzungen für Folter, die in einer Gesamtwürdigung aller Umstände geprüft werden: 1. absichtliche/vorsätzliche 2. Zufügung von sehr schwerem oder grausamem, körperlichem oder geistig-seelischem Leiden 3. zur Erreichung eines bestimmten Zwecks Artikel 1 Abs. 1 der Antifolterkonvention: „Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck »Folter« jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich starke körperliche und geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel in der Absicht, von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für ein tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen oder aus einem anderen, auf irgendeine Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden“ http://www.change.org/petitions/unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-herr-prof-reinhold-hohl-schweizer-mollath-im-gesundheitszentrum-fricktal-in-lebensbedrohlichem-zustand?share_id=WIeWaCuSGx&utm_source=share_petition&utm_medium=email&utm_campaign=petition_invitation Diese Zeilen bitte ich Sie auch in Ihrer Eingabe des Einspruchs an das Bundesgericht, mit Frist am 20. Dezember 2013, ungekürzt beizufügen. Abgesehen von diesem Status sollte die Einstweilige Verfügung zur Verlegung von Herrn Prof. Hohl in die RehaClinic in Bad Zurzach unter Leitung von Herrn Dr. Walter Jenni, gemäß den Anweisungen von Herrn Prof. Hohl unmittelbar durchgeführt werden. Diese Misshandlung müssen unweigerlich und unmissverständlich unmittelbar gestoppt werden. Mit freundlichen Grüssen Ernestus Baron von Renteln

22 Freitag Aug 2014

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Arzt med. prakt. Haagen Scheerle, Außenminister Dr. Steinmeier, Bern, Bundeanwalt Michael Lauber, Bundeskanzlerin Dr. Merkel, DDR? Hat Bundespräsident Gauck dieses Gesetz tatsächlich auch unterzeichnet? Eine konkrete Handhabung der Vorgehensweise in der Schweiz in Fragen der Europäischen Menschenrechtskonvention folgt im , Dr. Markus Klemm, Dr. med. Lienhard Maeck, Eidgenössische Schweiz Mitgliedschaft im Europarat?, EMRK = Tierrechte oder Menschenrechte?, Europarat Straßburg, Folter, Konvention Helsinki 1972, Markus Geiter, Menschenrechte gültig ausscchließlich für Immunitätskriminalitätslegaliesierung wirksam?, Misshandlung, Präsident Poroschenko, Regierender Bürgermeister von Ki Vitaly Klitschko, Regierungsrätin Susanne Hochuli, Russische Föderation Präsident Putin, Staatsanwältin a.D. Mirjam Zwald, Ukraine-Krise-Finanzierung, Vereinigtes Russland

2014-08-22 Kommentar Baron von Renteln:
Konvention von Helsinki 1972, Ratifizierung und Anwendung der EMRK oder stattdessen Pflege des Missbrauchs der Artikel 3, 6, 8, und 10 EMRK in der BRD, Ukraine, Eidgenössischen Schweiz, mit Verweigerung medizinischer Hilfeleistung durch praktischen Arzt Haagen Scheerle im Gesundheitszentrum Fricktal, Rheinfelden, Eidgenössische Schweiz, mit aktiven gesetzlichen Vertreter und Auftraggeber Amtsvormund Markus Geiter? Unterliegen Straftaten der Freiheitsberaubung, falsche Ärztliche Atteste, Anstiftung zur langsamen Tötung, mit ausländischem Auftrageber, einer bei Kenntnisnahme eine Anzeigepflicht, oder gar eine Staatsanwaltliche Anklagepflicht? Existiert in diesen Fällen eine Verjährungsfrist? Ist ein minutiös geplanter Auftragsmord mit Hilfe Illegal legalisierten mit Urteilen ohne Verteidigung und freier Beweisführung ein Richtungsweiser aus der „Neutralen“ Schweiz in der Handhabung der EMRK Konvention von Helsinki 1972 für die westlichen Mitglieder des Europarates?

Sehr geehrter Herr Dr. Hediger,
Betr. Gesch-Nr. 5A_841/2012 nicht exekutiertes bzw. nicht korrekt abgeschlossenens Verfahren.
Gesch-Nr. 5A_967/2013
vielen Dank für die fristgerechte Eingabe, die wie ich verstanden habe, erst mit Verlängerung von Ihnen, sowie heute Ihr Büro verlassen sollte. Zur Komplettierung der Eingabe finden Sie meine folgenden e-Mails ohne dem das Bundesgericht nicht urteilen kann. E ist nicht im Sinne Ihrer Gesetzgebung eine Folterkammer gemäß § 3 EMRK weiterzuführen. In meiner e-Mail vom 6. Dezember 2013 und unserem Telefonat am 7. Dezember 2013 sowie e-Mail vom 12. Dezember 2013 mit einer Reihe von Rechtsbegehren die im vorliegenden Fall von äußerster Bedeutung sind, Ihnen offenbar entgangen sein mussten, finden Sie dies im nachfolgenden im Text der ordnungshalber noch einmal zur Vervollständigung der Eingabe an das Bundesgericht hierüber in Kenntnis setzen müssen, mit dem Ziel einer neutralen Beurteilung der Bundesgesetzgebung und Verletzung der, auch von der Eidgenössischen Schweiz ratifizierten Konvention von Helsinki 1972, die eine Voraussetzung ist zur Mitgliedschaft im Europarat ist, die Folterkammer im Bundesland / Kanton Aargau, unter Missbrauch der Artikel 3, 6, 8 und 10 der EMRK, veranlassen zu schließen.
Aus dem Verlauf der Dinge lässt sich offensichtlich eine Befangenheit im Amt, mit einer offensichtlichen Korruption erkennen, das zu klären obliegt nicht meiner Person sondern Ihren Bundesbehörden.
Bestätige Ihnen, daß die Rechnung zur Verfügung 5A_967/2013 für Kostenvorschuss gemäß Art. 62 Bundesgerichtsgesetz (BGG) heute per Überweisung an Sie abgesandt wurden.
2013.12.06 Dr. Hediger – Bundesgericht
Betreff: Herr Prof. Hohl Strafbefehl ST.2011.3490 vom 25.11.2013 Bundesgrichtsurteil vom 7. März 2013 Gesch.-Nr. 5A_841/2012 fehlender Teil der Eingabe zur Beschwerde an das Bundesgericht.
Sehr geehrter Herr Dr. Hediger,
anbei finden Sie einen Strafbefehl dessen Grundlage wir nicht erhalten haben, somit auch die Möglichkeit einer Anfechtung genommen war.
Was machen die Fälle von Salome Hohl und Remigius Hohl vom letzten Jahr 2012 am Obergericht?
Wie war der Ausgang im Einspruchsverfahren gegen Hagen Scheerle am Bundesgericht 2012?
In diesen drei Fällen handelte es sich um den Einspruch gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft, die mich befreite von der Absicht wissentlich und absichtlich zu handeln im Fall die gesundheitlichen und ausschließlich die gesundheitlichen Fragen von Herrn Prof. Hohl zu vertreten, die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen zu müssen.
Eventuelle Rechtsstreitigkeiten in Gesundheitsfragen sowie dessen Durchsetzung (Exekutierung) ist die Basis der erteilten Prozessvollmacht am 19. September 2011, von Herrn Prof. Hohl an Herrn Dr. Benno Studer, mit Substitut an Sie, wobei zu bemerken sei das die Gegenpartei bereits angemerkt hatte, dass eine substitutionelle Vollmacht nicht dieselbe Wirkung habe wie eine ohne Substitution, das die Inkompetenz eines Juristen darstelle, sowie die anschließend mir erteilte und unterzeichnete vollumfängliche Vollmacht ausschließlich in Gesundheitsfragen, nicht mehr und nicht weniger, von Herrn Prof. Hohl am 19. September 2011 ebenfalls im Beisein von Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Benno Studer, unterzeichnet von Herrn Prof. Hohl.
Hierbei stellen sich automatisch folgende Fragen:
1. Haben anwaltliche und notariell Besiegelte Verträge in der Schweiz ihre Gültigkeit?
2. Haben diese Verträge nur Gültigkeit für alle Beteiligten mit Schweizer Nationalität?
3. Begeben wir uns nicht im Fall Prof. Hohl in eine justiziable Willkürakte der 1930
Jahre unter der Herrschaft von Adolf Hitler oder Josef Stalin?
4. Wünschen Sie selbst tatsächlich so behandelt zu werden wie Herr Prof. Hohl, von seinen Kindern und Herrn Amtsvormund Markus Geiter, behandelt wird? Die
Falschaussagen von Herrn Markus Geiter sowie bestellte ärztliche Gutachten auf
Grundlage der nur der Aktenlage und dementsprechender Vermutung zur
Entmündigung von Herrn Prof. Hohl führte, identisches Verhalten wie im Fall
Herrn Gustl Mollath in Deutschland?
5. Gehört es in der Schweiz zur Normalität eine Entmündigung auf Bestellung
durchzuführen?
Dokumentiert falsche Arzt-Atteste von Dr. med. Lienhard Maeck und Dr. med. Markus Klemm zwecks Entmündigung von Herrn Prof. Hohl.
Anweisung von Herrn Prof. Hohl am Heiligen Abend 24.12.2011, Pflegeheim GZF Rheinfelden, Schweiz, 16 Tage nach dem mündlichen Beschluß und 12 Tage nach dem schriftlichen Beschluss der Gemeinde Magden Herrn Widmer, der von Herrn Dr. Urs Oswald fristgerecht angefochten, jedoch aber merkwürdigerweise abgelehnt wurde, siehe hierzu den folgenden Link Anweisung von Herrn Prof. Hohl am Heiligen Abend 24.12.2011, Pflegeheim GZF Rheinfelden, Schweiz

Evangelischer Pastor a. D., Vormund Markus Geiter, Vormundschaftsbehörde Rheinfelden, verweigert jegliche medizinische Hilfeleistung.
Prozess ohne Verteidigung!
Richterliches Urteil ohne Verteidigung und ohne „ Würdigung Freier Beweisführung“ in Rheinfelden, Schweiz, unter Leitung von Markus Geiter!
Hat dies seine Gültigkeit in der neutralen Schweiz?
Ist das eine normal funktionierende Gesetzgebung eines zivilisierten demokratischen Landes?
Alles Vorgenannte gehört zum selben o.g. Fall des Bundesgerichts mit Gesch. 5A_841/2012
Hier wurde aus der Eidgenössischen Gesetzgebung ein Tante Emmaladen an separaten Fällen produziert, die unmissverständlich den Geruch einer Befangenheit mit sich tragen.
Aktuell ist die Plege der Folter Artikel 3, 6, 8 und 10 EMRK des von der Schweiz Ratifizierten Abkommens von Helsinki 1972, eine Voraussetzung der Mitgliedschaft im Europarat diese aktuell neben dem Gesetzbuch der Eidgenössischen Schweiz seine Gültigkeit hat!
Können Sie dies tatsächlich nicht erkennen und Ihren Kollegen darbringen?
Diese Misshandlungen haben den Anstoß gegeben während der Internationalen Menschenrechtskonferenz, auf höchstem Niveau, in Ekaterinburg 21.-22. Oktober 2013, folgende Petition, auf Empfehlung einer Reihe Professoren des Internationalen Rechts, zu starten. Der Tagungsort war großzügigerweise im Parlamentsgebäude der Landesregierung Swerdlowsk Oblast im Ural, unter Leitung von Herrn Dr. Anton Burkov (1 Min 30 russisch, Rest deutsch). Herr Generalkonsul Andreas Klasen und Herr Außenminister a. D. Markus Meckel haben bemerkenswerte Reden gehalten dessen Inhalt in der Grundausbildung eines jeden Bürgers verankert sein sollte.

Die Menschenrechtskonvention von Helsinki 1972, eine Festigung des Völkerrechtes, sollte ständiger Bestandteil in Erwägung eines richterlichen Urteils sein.
Der bekannte Spruch „Recht haben und Recht bekommen“ bedeutet übersetzt ins praktische Deutsch = Befangenheit im Amt, Korruption und Verrat eines Politikers gegenüber seinem Arbeitgeber dem Volk und zugleich Wähler.
Wie in der PISA Studie Finnland Platz Nr. 1 belegt, so krönt dieses junge demokratische Land die Schlusslichter in der Korruptionsstatistik. Das fundamentale Wahrheitsempfinden der Bevölkerung, bestehend das Richtige vom Falschen unterscheiden zu können, ist zur Sicherung der Demokratie mit einer starken Transparenz ausgestattet. Die Transparenz ist der Schlüssel zum Aufbau einer Demokratie. Ohne Transparenz keine Demokratie und ebenso keine Pressefreiheit. Der Weg einer Demokratie ist sehr steinig, Finnland hat seine Arbeit dahingegen bemerkenswerterweise mit Brillanz exekutiert. Hierbei sei bitte nicht zu vergessen, dass das ursprüngliche Schulsystem und Militärausbildung seinen Ursprung in Deutschland hat, dieses selbstständig verfeinert. Zur weiteren Stärkung der Demokratie hat Finnland ein beachtliches Werk im Wahlsystem geschaffen.
Warum sollen wir nicht hellhörig sein und vernünftig voneinander und miteinander lernen und das erworbene Wissen teilen?
Folgend ein Auszug aus der ratifizierten Menschenrechtskonvention, die Ihnen bereits bekannt ist.
Artikel 3 EMRK: Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung
Allgemeines:
– fundamentale Konventionsgarantie
– Artikel 3 EMRK stellt Unterlassungs- und Handlungspflichten auf
– wichtig: absoluter Charakter
Schutzbereich des Art. 3 EMRK:
– Eröffnung des Schutzbereichs verlangt bestimmtes Mindestmass an Schwere
– Bestimmung dieses Mindestmasses an Schwere ist relativ und abhängig von Einzelfallumständen
Abgrenzung von Folter – unmenschlicher Strafe/Behandlung – erniedrigender Strafe/Behandlung
– Abgrenzung ist graduell und fliessend
Begriff der Folter:
– EGMR stellte auf Definition des Artikel 1 Abs.1 der UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ab
– EGMR verlangt 3 kumulative Voraussetzungen für Folter, die in einer Gesamtwürdigung aller Umstände geprüft werden:
1. absichtliche/vorsätzliche
2. Zufügung von sehr schwerem oder grausamem, körperlichem oder geistig-seelischem Leiden
3. zur Erreichung eines bestimmten Zwecks
Artikel 1 Abs. 1 der Antifolterkonvention:
„Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck »Folter« jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich starke körperliche und geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel in der Absicht, von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für ein tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen oder aus einem anderen, auf irgendeine Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden“
http://www.change.org/petitions/unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-herr-prof-reinhold-hohl-schweizer-mollath-im-gesundheitszentrum-fricktal-in-lebensbedrohlichem-zustand?share_id=WIeWaCuSGx&utm_source=share_petition&utm_medium=email&utm_campaign=petition_invitation
Diese Zeilen bitte ich Sie auch in Ihrer Eingabe des Einspruchs an das Bundesgericht, mit Frist am 20. Dezember 2013, ungekürzt beizufügen.
Abgesehen von diesem Status sollte die Einstweilige Verfügung zur Verlegung von Herrn Prof. Hohl in die RehaClinic in Bad Zurzach unter Leitung von Herrn Dr. Walter Jenni, gemäß den Anweisungen von Herrn Prof. Hohl unmittelbar durchgeführt werden.
Diese Misshandlung müssen unweigerlich und unmissverständlich unmittelbar gestoppt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Ernestus Baron von Renteln

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Konvention von Helsinki 1972, Ratifizierung und Anwendung der EMRK oder stattdessen Pflege des Missbrauchs der Artikel 3, 6, 8, und 10 EMRK in der BRD, Ukraine, Eidgenössischen Schweiz, mit Verweigerung medizinischer Hilfeleistung durch praktischen Arzt Haagen Scheerle im Gesundheitszentrum Fricktal, Rheinfelden, Eidgenössische Schweiz, mit aktiven gesetzlichen Vertreter und Auftraggeber Amtsvormund Markus Geiter? Unterliegen Straftaten der Freiheitsberaubung, falsche Ärztliche Atteste, Anstiftung zur langsamen Tötung, mit ausländischem Auftrageber, einer bei Kenntnisnahme eine Anzeigepflicht, oder gar eine Staatsanwaltliche Anklagepflicht? Existiert in diesen Fällen eine Verjährungsfrist? Ist ein minutiös geplanter Auftragsmord mit Hilfe Illegal legalisierten mit Urteilen ohne Verteidigung und freier Beweisführung ein Richtungsweiser aus der „Neutralen“ Schweiz in der Handhabung der EMRK Konvention von Helsinki 1972 für die westlichen Mitglieder des Europarates?

21 Donnerstag Aug 2014

Posted by baronvonrenteln in 8 und 10. Sind die Kinder dokumentiert genetische Kinder von Reinhold Hohl im Leben mit Marietta von Bidder?, Bildung & Ausbildung, Bildung und Ausbildung, Bundesgericht Lausanne, Bundesrichter von Werdt zur Kenntnisnahme, EMRK FOLTER Artikel 3, Europarat, Freizügigkeit der Confoederatio Helvetica (Eidgenössische Schweiz) für Schweizer? Einführung und Durchführung der Folter an Herrn Prof. Dr. Reinhold Hohl. Verstoß gegen die Menschenrechte Artike, Krieg und Frieden, Medizin, Neugestaltung der Ökonomie, Neuzeichnung der Militär- Geoplitik?, Sicherheitskonferenz München, Uncategorized, Verweigerung medizinischer Hilfeleistung

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Schlagwörter

BRD, Eidgenössische Schweiz, Europarat StrassburgKnovention von Helsinki 1972 EMRK, Internationaler Gerichtshof Den Haag, Ukraine

Sehr geehrter Herr Dr. Hediger, 

 Betr. Gesch-Nr. 5A_841/2012 nicht exekutiertes bzw. nicht korrekt abgeschlossenens Verfahren.

        Gesch-Nr. 5A_967/2013

vielen Dank für die fristgerechte Eingabe, die ich verstanden habe erst mit Verlängerung von Ihnen sowie heute Ihr Büro verlassen sollte. Zur Komplettierung der Eingabe finden Sie meine folgenden e-Mails ohne dem das Bundesgericht nicht urteilen kann. E ist nicht im Sinne Ihrer Gesetzgebung eine Folterkammer gemäß § 3 EMRK weiterzuführen. In meiner e-Mail vom 6. Dezember 2013 und unserem Telefonat am 7. Dezember 2013 sowie e-Mail vom 12. Dezember 2013 mit einer Reihe von Rechtsbegehren die im vorliegenden Fall von äußerster Bedeutung sind, Ihnen offenbar entgangen sein mussten finden Sie dies im nachfolgenden im Text der ordnungshalber noch einmal zur Vervollständigung der Eingabe an das Bundesgericht.

Aus dem Verlauf der Dinge lässt sich offensichtlich eine Befangenheit im Amt, mit einer offensichtlichen Korruption erkennen, das zu klären obliegt nicht meiner Person sondern Ihren Bundesbehörden. 

Bestätige Ihnen, das die Rechung zur Verfügung 5A_967/2013 für Kostenvorschuss gemäß Art. 62 Bundesgerichtsgesetz (BGG) heute per Überweisung an Sie abgesandt wurden. 

2013.12.06  Dr. Hediger – Bundesgericht

Betreff: Herr Prof. Hohl Strafbefehl ST.2011.3490 vom 25.11.2013 Bundesgrichtsurteil vom 7. März 2013 Gesch.-Nr. 5A_841/2012 fehlender Teil der Eingabge zur Beschwerde an das Bundesgericht.

Sehr geehrter Herr Dr. Hediger,

anbei finden Sie einen Strafbefehl dessen Grundlage wir nicht erhalten haben, somit auch die Möglichkeit einer Anfechtung genommen war.

Was machen die Fälle von Salome Hohl und Remigius Hohl vom letzten Jahr 2012 am Obergericht?

Wie war der Ausgang im Einspruchsverfahren gegen Hagen Scheerle am Bundesgericht 2012?

In diesen drei Fällen handelte es sich um den Einspruch gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft, die mich befreite von der Absicht wissentlich und absichtlich zu handeln im Fall die gesundheitlichen und ausschließlich die gesundheitlichen Fragen von Herrn Prof. Hohl zu vertreten, die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen zu müssen. 

Eventuelle Rechtsstreitigkeiten in Gesundheitsfragen sowie dessen Durchsetzung (Exekutierung) ist die Basis der erteilten Prozessvollmacht am 19. September 2011, von Herrn Prof. Hohl an Herrn Dr. Benno Studer, mit Substitut an Sie, wobei zu bemerken sei das die Gegenpartei bereits angemerkt hatte, dass eine substitutionelle Vollmacht nicht dieselbe Wirkung habe wie eine  ohne Substitution, das die Inkompetenz eines Juristen darstelle, sowie die anschließend mir erteilte und unterzeichnete vollumfängliche Vollmacht ausschließlich in Gesundheitsfragen, nicht mehr und nicht weniger, von Herrn Prof. Hohl am 19. September 2011 ebenfalls im Beisein von Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Benno Studer, unterzeichnet von Herrn Prof. Hohl.

Hierbei stellen sich automatisch folgende Fragen:

  1. Haben anwaltliche und notariell Besiegelte Verträge in der Schweiz ihre Gültigkeit?
  1. Haben diese Verträge nur Gültigkeit für alle Beteiligten mit Schweizer Nationalität?
  1. Begeben wir uns nicht im Fall Prof. Hohl in eine justiziable Willkürakte der 1930 

    Jahre unter der Herrschaft von Adolf Hitler oder Josef Stalin?

  1. Wünschen Sie selbst tatsächlich so behandelt zu werden wie Herr Prof. Hohl, von seinen Kindern und Herrn Amtsvormund Markus Geiter, behandelt wird? Die 

    Falschaussagen von Herrn Markus Geiter sowie bestellte ärztliche Gutachten auf

    Grundlage der nur der Aktenlage und dementsprechender Vermutung zur  

    Entmündigung von Herrn Prof. Hohl führte, identisches Verhalten wie im Fall

    Herrn Gustl Mollath in Deutschland?

  1. Gehört es in der Schweiz zur Normalität eine Entmündigung auf Bestellung

    durchzuführen?

Dokumentiert falsche Arzt-Atteste von Dr. med. Lienhard Maeck  und Dr. med.  Markus Klemm zwecks Entmündigung von Herrn Prof. Hohl.

Anweisung von Herrn Prof. Hohl am Heiligen Abend 24.12.2011, Pflegeheim GZF Rheinfelden, Schweiz, 16 Tage nach dem mündlichen Beschluß und 12 Tage nach dem schriftlichen Beschluss der Gemeinde Magden Herrn Widmer, der von Herrn Dr. Urs Oswald fristgerecht angefochten, jedoch aber merkwürdigerweise abgelehnt wurde, siehe hierzu den folgenden Link Anweisung von Herrn Prof. Hohl am Heiligen Abend 24.12.2011, Pflegeheim GZF Rheinfelden, Schweiz

http://www.youtube.com/watch?v=SQXwzHIexRU     

Evangelischer Pastor a. D., Vormund Markus Geiter, Vormundschaftsbehörde Rheinfelden, verweigert jegliche medizinische Hilfeleistung.

Prozess ohne Verteidigung!

Richterliches Urteil ohne Verteidigung und ohne „ Würdigung Freier Beweisführung“ in Rheinfelden, Schweiz, unter Leitung von Markus Geiter!

Hat dies seine Gültigkeit in der neutralen Schweiz?        

Ist das eine normal funktionierende Gesetzgebung?

Alles Vorgenannte gehört zum selben o.g. Fall des Bundesgerichts mit Gesch. 5A_841/2012

Hier wurde aus der Eidgenössischen Gesetzgebung ein Tante Emmaladen an separaten Fällen produziert, die unmissverständlich den Geruch einer Befangenheit mit sich tragen.

Aktuell sind die Artikel 3, 6, 8 und 10 der von der Schweiz Ratifizierten Abkommens von Helsinki 1972, eine Voraussetzung der Mitgliedschaft im Europarat diese aktuell neben dem Gesetzbuch der Eidgenössischen Schweiz seine Gültigkeit hat! 

Können Sie dies tatsächlich nicht erkennen und Ihren Kollegen darbringen?

Diese Misshandlungen haben den Anstoß gegeben während der Internationalen Menschenrechtskonferenz, auf höchstem Niveau, in Ekaterinburg 21.-22. Oktober 2013, folgende Petition, auf Empfehlung einer Reihe Professoren des Internationalen Rechts, zu starten. Der Tagungsort war großzügigerweise im Parlamentsgebäude der Landesregierung Swerdlowsk Oblast im Ural, unter Leitung von Herrn Dr. Anton Burkov  (1 Min 30 russisch, Rest deutsch). Herr Generalkonsul Andreas Klasen und Herr Außenminister a. D. Markus Meckel haben bemerkenswerte Reden  gehalten dessen Inhalt in der Grundausbildung eines jeden Bürgers verankert sein sollte.

 http://www.youtube.com/watch?v=NcEs-_GphbQ

 Die Menschenrechtskonvention sollte ständiger Bestandteil in Erwägung eines richterlichen Urteils sein.

Der  bekannte Spruch „Recht haben und Recht bekommen“ bedeutet übersetzt ins praktische Deutsch = Befangenheit im Amt, Korruption und Verrat eines Politikers gegenüber seinem Arbeitgeber dem Volk und zugleich Wähler.

Wie in der PISA Studie Finnland Platz Nr. 1 belegt, so krönt dieses junge demokratische Land die Schlusslichter in der Korruptionsstatistik. Das fundamentale Wahrheitsempfinden der Bevölkerung, bestehend das Richtige vom Falschen unterscheiden zu können, ist zur Sicherung der Demokratie mit einer starken Transparenz ausgestattet. Die Transparenz ist der Schlüssel zum Aufbau einer Demokratie. Ohne Transparenz keine Demokratie und ebenso keine Pressefreiheit. Der Weg einer Demokratie ist sehr steinig, Finnland hat seine Arbeit dahingegen bemerkenswerterweise mit Brillanz exekutiert. Hierbei sei bitte nicht zu vergessen, dass das ursprüngliche Schulsystem und Militärausbildung seinen Ursprung in Deutschland hat, dieses selbstständig verfeinert. Zur weiteren Stärkung der Demokratie hat Finnland ein beachtliches Werk im Wahlsystem geschaffen.

 Warum sollen wir nicht hellhörig sein und vernünftig voneinander und miteinander lernen und das erworbene Wissen teilen?    

Folgend ein Auszug aus der ratifizierten Menschenrechtskonvention, die Ihnen bereits bekannt ist.

Artikel 3 EMRK: Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung

Allgemeines:

–        fundamentale Konventionsgarantie

–        Artikel 3 EMRK stellt Unterlassungs- und Handlungspflichten auf

–        wichtig: absoluter Charakter

Schutzbereich des Art. 3 EMRK:

–        Eröffnung des Schutzbereichs verlangt bestimmtes Mindestmass an Schwere

–        Bestimmung dieses Mindestmasses an Schwere ist relativ und abhängig von Einzelfallumständen

Abgrenzung von Folter – unmenschlicher Strafe/Behandlung – erniedrigender Strafe/Behandlung

–        Abgrenzung ist graduell und fliessend

Begriff der Folter:

–        EGMR stellte auf Definition des Artikel 1 Abs.1 der UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ab

–        EGMR verlangt 3 kumulative Voraussetzungen für Folter, die in einer Gesamtwürdigung aller Umstände geprüft werden:

  1. absichtliche/vorsätzliche
  2. Zufügung von sehr schwerem oder grausamem, körperlichem oder geistig-seelischem Leiden
  3. zur Erreichung eines bestimmten Zwecks

Artikel 1 Abs. 1 der Antifolterkonvention:

„Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck »Folter« jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich starke körperliche und geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel in der Absicht, von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für ein tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen oder aus einem anderen, auf irgendeine Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden“

http://www.change.org/petitions/unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-herr-prof-reinhold-hohl-schweizer-mollath-im-gesundheitszentrum-fricktal-in-lebensbedrohlichem-zustand?share_id=WIeWaCuSGx&utm_source=share_petition&utm_medium=email&utm_campaign=petition_invitation

Diese Zeilen bitte ich Sie auch in Ihrer Eingabe des Einspruchs an das Bundesgericht, mit Frist am 20. Dezember 2013, ungekürzt beizufügen.

Abgesehen von diesem Status sollte die Einstweilige Verfügung zur Verlegung von Herrn Prof. Hohl in die RehaClinic in Bad Zurzach unter Leitung von Herrn Dr. Walter Jenni, gemäß den Anweisungen von Herrn Prof. Hohl unmittelbar durchgeführt werden.

Diese Misshandlung müssen unweigerlich und unmissverständlich unmittelbar gestoppt werden. 

Mit freundlichen Grüssen

Ernestus Baron von Renteln 

 

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