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(Befangenheit im Amt, Amts- und Belegarzt Dr. Markus Klemm, Amtsvormund Markus Geiter, Bundeskanzlerin Dr. Merkel, Bundespräsident Gauck, Bundestagsvizepräsidentin Roth, CEO und Rotarier Anneliese Seiler, Die Welt, Dr. Lienhard Maeck, Dr. Markus Klemm, Eidgenössische Schweiz, Europarat Straßburg, Finnland, Folter §3 EMRK, Gesundheitszentrum Fricktal, Grüne Politikerin Regierungsrätin Susanne Hochuli, Grüne Regierungsrätin Susanne Hochuli, Los angeles, Markus Geiter, med.prakt. Hagen Scheerle, Präsident Putin, Präsident Vladimir Putin, Prof. Dr. Reinhold Hohl, Regierungsrätin Susanne Hochuli, Remigius Hohl, rheinfelden, Russische Föderation, Salome Hohl, Süddeutsche Zeitung, Schweden, Schweiz, Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vertreten durch Staatsanwältin a. D. Mirjam Zwald, Syrien, Ukraine, USA, vize CEO und Rotarier Käthi Hirt
Sehr geehrter Herr Bundesanwalt Michael Lauber,
im Nachgang meines Schreibens nebst 38 Anlagen und 3 Photoalben vom 14. Juni 2014 den Gesamtvorgang Prof. Dr. Reinhold Hohl Ihnen mit dem Ziel und der Bitte objektiver Betrachtung mit unterstehenden Links und Anlage zur Vervollständigung vorzulegen.
Mord auf Raten durch einen Deutschen Arzt
Wunsch von Herrn Prof. Hohl am Abend des Heilig Abend 24. Dezember 2011
Seit Jahren versuche ich die Rechtsanwälte zu bewegen eine ausser Kantonale Beurteilung zu erhalten.
Haben Urteile ohne Würdigung freier Beweisführung und Verteidigung in der Schweiz ihre Gültigkeit?
http://www.baronvonrenteln.com
Der Strafprozess gegen mich ist angesetzt für Mittwoch 3. Juni 2015 um 08:00 Uhr
Bezirksgericht Rheinfelden unter Leitung Gerichtspräsident Christoph Luedi.
Hermann Keller Strasse 6
CH-4310 Rheinfelden, Aargau
Telefon 061-836 83 36
Gegenstand: Strafverfahren betreffend falsche Anschuldigung
Verlauf des Geschehnis: Einstweilige Verfügung vom 02. November 2011
Entmündigung von Herrn Prof. Hohl 08. Dezember 2011
Auftrag von Herrn Prof. Hohl am Abend des Heilig Abend
24. Dezember 2011 Video mit Zeugin
Einspruch gegen die Entmündigung fristgerecht erhoben.
Beschwerde wurde nicht stattgegeben.
Am 4. Juli 2011 richterliches Urteil von Gerichtspräsident Luedi
nach Aktenlage, ohne Verteidigung und Würdigung freier
Beweisführung.
Am 5. Juli 2011 Richterliche Verhandlung unter Vorsitz von
Gerichtspräsident Luedi, ohne Würdigung freier Beweisführung
mit Urteil vom 30. Juli 2011
Liegt Befangenheit im Amt oder gar Korruption vor, bei einer Dringlichkeit ein Menschenleben zu retten, seine Absolut Höchstpersönlichen Rechte per Gerichtsbeschluss zu missachten? Fällt dies unter Amtsbrauch in Ausübung des Richterlichen Amtes?
Hat Amtsvormund Markus Geiter seine Befugnisse mit Verweigerung medizinischer Hilfeleistung absichtlich überschritten?
Gehoert es zur Tagesordnung Personen zu bedrohen, mit Arbeitsverlust zur Folge?
Mit freundlichen Grüßen
Ernestus Baron von Renteln