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Amtsvormund Markus Geiter, Deutschland, Remigius Hohl, Salome Hohl-Keller, Schweiz, Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vertreten durch Staatsanwältin a. D. Mirjam Zwald, Susanne Hochuli
Gemäß dem Fall von Herrn Prof Hohl in Rheinfelden im Prozess mit Markus Geiter, Rheinfelden, Aargau, Schweiz 🇨🇭 Verweigerung Medizinischer Hilfeleistung mit Todesfolge umdeklariert in „üble Nachrede“ Prozessführung ein Richter, ein Gerichtsschreiber ohne Staatsanwaltlicher Anklage-Einführung, in Abwesenheit anklagender Staatsanwältin sowie auch ohne jegliche Beweisführung und ohne Rechtsanwaltliche Verteidigung des Klägers, da die vertretende Rechtsanwältin von Markus Geiter ihr Mandat niedergelegt hatte.
Direkte Demokratie der Schweiz 🇨🇭 ist in der Praxis entsprechend der Gesetzgebung von West-Deutschland ausgestattet mit abgearbeitetem Versailler Vertrag am 10. Januar 2020 unterfüttert mit am 21. Mai 1949 unterzeichnetem Staats- und zugleich Medienvertrag der Alliierten Siegermächten USA 🇺🇸, Großbritannien 🇬🇧 und Frankreich 🇫🇷, inklusive befreiter Pressefreiheit, mit Gültigkeit bis zum Jahre 2099 , was wohl kaum Jemandem bekannt sein dürfte?, gepolstert mit 2+4-Vertrag einer Administrativen Zusammenlegung ohne Friedensvertrag für Deutschland 🇩🇪, ohne Ansatzweiser Erwähnung des Friedensvertrages für Deutschland 🇩🇪 von 1960 als entmilitarisierte Zone?
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